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Wie werde ich Amateurfunker?

Um das Hobby des Funkamateurs ausüben zu können muss man zuerst vor
der Bundesnetzagentur für Telekommunikation
B-Netzagentur eine Prüfung ablegen.
Um sich auf diese Prüfung vorzubereiten gibt es mehrere Wege. Besorgen Sie sich den aktuellen Frage- und Antwortkatalog z.B. bei der B-Netzagentur

Eigenstudium (Der schwierigste Weg) Online im Internet. Unter folgendem Link findet man alle Informationen: http://www.amateurfunkpruefung.de

Suchen Sie nach einem Ortverband in Ihrer nähe. Fragen Sie dort nach ob dieser OV oder ein anderer Ortsverband in der nähe einen solchen Kurs durchführt. Diese Kurse werden oft kostenlos oder mit einem kleinen Umkostenbeitrag angeboten, welcher nach bestandener Prüfung und anschließendem Beitritt des Ortsverbandes zum Teil oder auch ganz wieder zurückerstattet wird.

Teilweise werden auch Kurse in den Volkshochschulen durchgeführt. Diese Kurse sind aber in der Regel recht teuer und das Geld ist auf jeden Fall weg. Welchen Weg Sie wählen bleibt Ihnen überlassen. Aber der beste Weg ist immer noch es über einen Ortsverband zu versuchen.

Wie komme ich zu einer Amateurfunklizenz?


Zuerst Überlegen, welche der gegenwärtig drei Lizenzklassen angestrebt wird. Es gilt prinzipiell: Je mehr Leistung und Frequenzen man benutzen möchte, desto umfangreicher ist die Prüfung.

Die entsprechende Prüfung wird bei der Bundesnetzagentur für Telekommunikation abgelegt.

Nach bestandener Prüfung kann ein persönliches Rufzeichen beantragt werden, das zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigt.
Nachfolgend sind tabellarisch die wichtigsten Eigenschaften der einzelnen Lizenzklassen aufgeführt.



Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3
Nutzbare Frequenzen sämtliche Amateurfunkfrequenzen Seit dem 15.8.2003 dürfen aufgrund einer Verfügung der Reg TP alle Amateurfunkfrequenzen benutzt werden nur 144-146 MHz und 430-440 MHz
Maximale Leistung bis 750 Watt (Geräteleistung) bis 750 Watt (Geräteleistung) bis 10 Watt (effektive Strahlungsleistung)
In der Prüfung wird verlangt: technische Kenntnisse

Gesetzeskunde

Betriebliche Kenntnisse Morsekenntnisse
technische Kenntnisse

Gesetzeskunde Betriebliche Kenntnisse
technische Kenntnisse

Gesetzeskunde Betriebliche Kenntnisse

nicht so ausführlich wie für Klasse 2
Vorbereitung auf die Prüfung Eigenstudium, Kurse an den Volkshochschulen,Kurse in den Ortsverbänden Eigenstudium, Kurse an den Volkshochschulen,Kurse in den Ortsverbänden www.amateurfunkpruefung.de

Eine bestandene Prüfung hat (nach aktuellem Stand) lebenslange Gültigkeit.
Mit einem Rufzeichen nach Klasse 1 und 2 kann aufgrund internationaler Abkommen auch in vielen anderen Ländern der Welt ohne weitere Genehmigung gefunkt werden.
Seit dem 15.8.2003 haben die Inhaber der Klasse 2 auch die Genehmigung, in Deutschland alle Frequenzen zu benutzen. In anderen Ländern kann es noch Unterschiede zwischen den Klassen
1 und 2 geben.


Neue Lizenzklassen in Deutschland seit 20. Februar 2005:

Klasse A - CEPT 1
Alle Amateurfunk-Frequenzbereiche, maximal 750W Sendeleistung (abhängig von der Frequenz)
(Hierzu ist KEINE Morsetelegrafie-Prüfung mehr notwendig)

Alle ehemaligen Klasse A, B, C, 1 und 2 Lizenzen gehen gleichberechtigt über in die
"neue" Klasse A.

Klasse E (Einsteigerlizenz)
144-146 MHz (2m-Band), 430-440 MHz (70cm) und 10-10,5 GHz (3cm Band) mit maximal 10W Strahlungsleistung (EIRP). Es müssen nur "elementare" Kenntnisse nachgewiesen werden.

Ab 1.Sept.2006 treten folgende Änderungen in Kraft:

Klasse E:
Freigabe 1810-1850 kHz mit 100 W PEP, 1850-1890 75 W PEP, 1890-2000 kHz 10 W PEP, 80/15/10-m-Band 100 W PEP, 2 m/70 cm 75 W PEP, 10 GHz 5 W PEP.
Sofern beim Funkbetrieb die 10-W-EIRP-Grenze überschritten wird, ist eine Anzeige nach BEMFV erforderlich. Bei der Erstellung der entsprechenden Unterlagen sind die EMV-Referenten in den Distrikten und Ortsverbaenden gerne behilflich. Zur Klasse-E-Prüfung werden künftig erweiterte
Kenntnisse in den Bereichen Betriebstechnik und Vorschriften gefordert. Die notwendigen Kenntnisse in Technik verbleiben. Es wird die Möglichkeit der Aufstockung nach Klasse A durch eine zusätzliche Technikprüfung geschaffen. Die Änderungen für die Klasse A: Freigabe des Bereichs 7100 bis 7200kHz (sekundäre Zuweisung) mit einer Ausgangsleistung von 250 W PEP und Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz mit der Auflage zur Anzeigepflicht ortsfester Amateurfunkstellen.
Die maximale Strahlungsleistung beträgt 25 W ERP. Es sind nur horizontal polarisierte Antennen zulässig. Der 6-m-Betrieb darf nur außerhalb der Schutzzonen erfolgen. Die Oktoberausgabe der CQ DL wird sich ausführlich mit den Änderungen zur Amateurfunkverordnung befassen. Geplant sind ein Interview mit dem Runden Tisch Amateurfunk sowie weitere funkbetriebliche und technische Artikel zum Thema.

Rechtlicher Hinweis:

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